Wer haftet beim Katzensitting, wenn etwas passiert?
Januar 2026
Wenn Katzenhalter über eine Betreuung nachdenken, stehen meist ganz praktische Fragen im Vordergrund: Wer kümmert sich um Futter und Wasser? Wer reinigt die Katzentoilette? Fühlt sich die Katze mit der betreuenden Person wohl? Ein Thema bleibt dabei häufig im Hintergrund – obwohl es im Ernstfall entscheidend ist: die Frage nach der Haftung.
Was passiert, wenn während der Betreuung etwas schiefgeht? Wer trägt die Verantwortung, wenn eine Katze sich verletzt, ein Schaden in der Wohnung entsteht oder ein Fehler bei der Medikamentengabe passiert? Diese Fragen werden oft erst dann gestellt, wenn bereits ein Problem aufgetreten ist.
Warum Haftung beim Katzensitting selten bedacht wird
Katzensitting findet meist im privaten Umfeld statt. Die Betreuung wirkt vertraut, überschaubar und wenig riskant. Genau deshalb wird die rechtliche Dimension häufig unterschätzt. Viele Katzenhalter gehen davon aus, dass im Zweifel „schon eine Versicherung greift“ oder dass kleinere Zwischenfälle keine größeren Folgen haben.
Dabei bedeutet Katzenbetreuung immer Verantwortung – sowohl für ein Lebewesen als auch für fremdes Eigentum. Schon alltägliche Situationen können Haftungsfragen auslösen, ohne dass jemand fahrlässig handelt oder etwas falsch machen wollte.
Typische Situationen, in denen Haftungsfragen entstehen
Haftungsfragen ergeben sich selten aus grober Nachlässigkeit, sondern meist aus ganz gewöhnlichen Situationen. Eine Katze erschrickt, springt unkontrolliert und verletzt sich. Ein Wassernapf wird umgestoßen, Feuchtigkeit zieht in den Boden. Medikamente werden verspätet oder in falscher Dosierung gegeben, weil Informationen unvollständig oder missverständlich waren.
Solche Situationen sind nicht außergewöhnlich. Entscheidend ist nicht, ob sie eintreten können, sondern wie Verantwortung und Absicherung geregelt sind, wenn sie eintreten.
Warum private Haftpflichtversicherungen oft nicht ausreichen
Viele private Katzenbetreuer verlassen sich auf ihre persönliche Haftpflichtversicherung. Diese greift jedoch nicht in allen Fällen. Der Versicherungsschutz hängt unter anderem davon ab, ob eine Tätigkeit als rein privat oder als regelmäßige Betreuung für Dritte eingestuft wird. Auch Schäden an betreuten Tieren selbst sind häufig ausgeschlossen oder nur eingeschränkt versichert.
Für Katzenhalter ist diese Abgrenzung kaum transparent. Ob eine Versicherung greift, zeigt sich oft erst im konkreten Schadensfall – und dann nicht selten mit unerwarteten Konsequenzen.
Verantwortung als strukturelle Frage
Haftung ist nicht nur eine Frage einzelner Versicherungsverträge, sondern auch der Organisation dahinter. Wo Abläufe dokumentiert sind, Informationen zentral vorliegen und Zuständigkeiten klar geregelt sind, lassen sich Risiken reduzieren. Fehler entstehen häufig dort, wo Wissen ausschließlich mündlich weitergegeben wird oder wichtige Details fehlen.
In gewerblich organisierten Betreuungsmodellen gehört zur Verantwortung auch eine entsprechende Absicherung. Dazu zählen unter anderem Betriebshaftpflichtversicherungen, die Schäden im Rahmen der Betreuung abdecken können, sowie Unfallversicherungen für eingesetzte Betreuungspersonen. Diese Absicherungen dienen nicht nur dem Schutz der Mitarbeitenden, sondern schaffen auch Klarheit und Sicherheit für Katzenhalter, falls es zu unvorhergesehenen Situationen kommt.
Gerade in größeren Städten wie Berlin oder Hamburg, wo Betreuungssituationen komplexer sind und mehrere Einsätze parallel stattfinden, spielt diese strukturelle Absicherung eine zentrale Rolle.
Warum Katzenhalter diese Frage vorab klären sollten
Die Frage nach Haftung wird manchmal als unangenehm empfunden, weil sie Misstrauen suggerieren könnte. Tatsächlich ist sie Ausdruck von Verantwortung – gegenüber der eigenen Katze ebenso wie gegenüber der betreuenden Person.
Wer vor Beginn der Betreuung klärt, wie Verantwortung, Zuständigkeiten und Absicherung geregelt sind, vermeidet Unsicherheit im Ernstfall. Transparenz schafft Vertrauen und gibt beiden Seiten Sicherheit, auch wenn unerwartete Situationen eintreten.
Häufige Fragen zur Haftung beim Katzensitting
Wer haftet, wenn meine Katze während der Betreuung verletzt wird?
Das hängt von der Betreuungsform und der bestehenden Absicherung ab. Nicht jede private Haftpflichtversicherung deckt Schäden an betreuten Tieren ab.
Sind Schäden in der Wohnung automatisch versichert?
Nein. Ob Schäden abgedeckt sind, hängt von der jeweiligen Versicherung und dem Kontext der Betreuung ab.
Ist es sinnvoll, vorab nach Versicherungen zu fragen?
Ja. Die Klärung von Verantwortung und Absicherung gehört zu einer sorgfältigen Vorbereitung.
Warum sind dokumentierte Abläufe wichtig?
Klare Informationen und Zuständigkeiten reduzieren Fehler und erleichtern die Einordnung, falls etwas schiefgeht.
Praxisbezug für Katzenhalter
Katzenbetreuung bedeutet, Verantwortung zeitweise abzugeben. Neben Sympathie und Erfahrung sollte deshalb immer auch geklärt werden, wie mit Verantwortung und Haftung umgegangen wird. Nicht aus Misstrauen, sondern aus Fürsorge. Klare Strukturen und transparente Absicherung schützen im Zweifel alle Beteiligten – vor allem die Katze.